Legasthenie / Lese-Rechtschreibstörung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Begriff Legasthenie durch den Begriff Lese-Rechtschreibstörung (LRS) ersetzt.

Bei LRS handelt es sich um eine umschriebene Lernstörung, die speziell das Lesen und das Schreiben betrifft.

Eine LRS liegt vor, wenn trotz normaler Intelligenz (IQ > = 85) die Rechtschreibleistung unterdurchnittlich ausfällt.

Ob tatsächlich eine LRS vorliegt, oder es sich eher um eine leichtere Form der Lese-Rechtschreib-Schwäche handelt, kann nur ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder ein Diplom-Psychologe feststellen. Dies ist frühestens zum Ende der 2. Klasse möglich.

Im Bundesland Bayern ist nach erfolgter Diagnose „LRS“ eine Notenbefreiung für das Fach „Deutsch“ möglich.